Wenn Sie uns den Fall übergeben, ermächtigen Sie uns, Ihren Fall bis vor Gericht weiterzuziehen. Da für Sie keine Kosten entstehen, macht ein Abbruch keinen Sinn. Unter speziellen Umständen kann ein Abbruch des Prozesses im Einzelfall aber besprochen werden. Achtung: Sobald wir Ihren Fall übernommen haben, sind die 22% Provision auch dann geschuldet, wenn Sie sich privat mit dem Arbeitgeber einigen.