Christina arbeitet als Sachbearbeiterin in einem kleinen Zürcher KMU. Auf Grund der Corona-Krise ordnet ihre Chefin per Anfang Mai Homeoffice an. Da es der Unternehmung wirtschaftlich immer schlechter geht, sieht sich die Chefin per Ende Mai gezwungen, Christina zu kündigen. Christina stellt sich nun die Frage, ob sie für die Zeit, in welcher sie von zu Hause arbeiten musste auch einen Spesenersatz erhält. Die Chefin meint, dass dies nicht so sei, denn bezüglich Homeoffice stehe nichts im Arbeitsvertrag. Wir sind klar der Meinung: doch, Christina steht eine angemessene Entschädigung zu. Denn auch während der Corona Krise gilt selbstverständlich das Arbeitsrecht und somit die Bestimmung, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle notwendigen Auslagen zu entschädigen hat, insbesondere auch jene, die dem Arbeitnehmer zusätzlich im Homeoffice entstehen. Da aber für diesen Fall keine Pauschale im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, empfehlen wir Christina möglichst alle Aufwendungen zu dokumentieren (z.B. die Quittung für das Papier, für die Druckerpatronen etc.), dann kann sie diese am Ende des Arbeitsverhältnisses auch gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen.