Mehr Infos
 
 

Mir wurde der Bonus nicht ausbezahlt - Wie weiter?

Viele Unternehmungen vereinbaren mit ihren Mitarbeitern nicht nur einen fixen Lohn, sondern daneben auch zusätzlich eine Sondervergütung. Dieser «Bonus» führt in der Praxis oft zu Streitigkeiten. Schuldet mir der Arbeitgeber nun den vereinbarten Bonus zum Jahresende oder nicht? Und was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass mir diese Vergütung zusteht, ich diese aber nicht bekommen habe?
Rechtlicher Hintergrund
Die Begriffe «Bonus» oder «Prämie» sind im Gesetz nirgends zu finden. Dies ist auch der Grund dafür, dass dieses Thema oft zu Meinungsverschiedenheiten führt. Aus rechtlicher Sicht ist zu prüfen, ob es sich bei einem «Bonus» um eine Gratifikation gemäss Art. 322d des Obligationenrechts (OR) handelt oder aber um einen anderen Bestandteil des Lohnes gemäss Art. 322 OR. Je nachdem sind die rechtlichen Folgen und somit die Ansprüche des Arbeitnehmers anders.
Gratifikation
    Die Gratifikation ist eine Sondervergütung des Arbeitgebers, die zum Fixlohn hinzutritt. Diese kann beispielsweise aufgrund von speziellen Anlässen (z.B. Weihnachtsgeld) ausgerichtet werden. Die Höhe der Gratifikation ist dabei im Ermessen des Arbeitgebers. Ob ein Anspruch auf eine Gratifikation besteht, hängt davon ab, ob die Gratifikation vom Arbeitgeber freiwillig geleistet wird oder vertraglich vereinbart ist. Wird die Gratifikation freiwillig geleistet, dann besteht kein klagbarer Anspruch. Wird diese aber auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung (z.B. im Arbeitsvertrag) ausgerichtet, besteht ein klagbarer Anspruch. Aber: auch eine freiwillig geleistete Gratifikation kann zu einem klagbaren Anspruch führen, wenn diese seit Jahren regelmässig erfolgt.
    Bonus
      Wie bereits dargelegt, ist der Bonus gesetzlich nicht geregelt. Dies macht die Sache komplex und es muss hier von Fall zu Fall unterschieden werden. Der Bonus kann eine Gratifikation gemäss Art. 322d OR darstellen, fester Lohnbestandteil gemäss Art. 322 OR sein, oder aber auch einen Anteil am Geschäftsergebnis darstellen. Auch hier sind die Rechtsfolgen und damit der Anspruch des Arbeitnehmers unterschiedlich. Meist werden aber solche Boni im Arbeitsvertrag an Ziele geknüpft, die vom Arbeitgeber definiert werden. Werden diese Ziele erfüllt, so ist der Bonus geschuldet.
      Anspruch Lohnforderung prüfen lassen